Blitzlicht Steuern, Recht, Wirtschaft – Februar 2018
Donnerstag, 08 Februar 2018
Sehr geehrte Damen und Herren, fallen bei einem Mietobjekt größere Erhaltungsaufwendungen an, können diese über mehrere Jahre verteilt werden. Nach Rechtsprechung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sollen Erben noch unverbrauchte Aufwendungen steuerlich nicht geltend machen können. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat jüngst geklärt, dass es für den Vorsteuerabzug ausreicht, wenn der leistende Unternehmer in seiner Rechnung
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