Blitztlich Steuern / Recht / Wirtschaft – März 2018
Freitag, 23 Februar 2018
Sehr geehrte Damen und Herren, Pensionszusagen können steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich erteilt wurden und eindeutig sind. Dies gilt auch für spätere Änderungen. Die Grundsätze der Überversorgung sind bei endgehalts-abhängigen Versorgungszusagen nicht anzuwenden. Übt ein Steuerpflichtiger verschiedene, wirtschaftlich eigenständige Betätigungen aus, so ist für jede einzelne zu prüfen, ob es sich dabei um
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